525 Euro forderte ein Vermieter aus Titz von seinem Mieter für die Müll-Entsorgung eines Jahres. Unangemessen, sagte sich der Bewohner nach einem Blick in den „Betriebskostenspiegel für Deutschland“, den der Deutsche Mieterbund jährlich anhand einer Umfrage erstellt. Danach dürfte der Müll nur ein Drittel der Forderung kosten. Also kürzte der Geschröpfte seine Mietzahlung im darauf folgenden Monat entsprechend und pochte auf das Wirtschaftlichkeitsgebot, das Vermieter bei der Abrechnung von Nebenkosten einhalten müssen.
So nicht, sagte sich der Vermieter und klagte. Mit Recht, bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Wollen Mieter die Nebenkostenabrechnung des Vermieters angreifen, müssen sie sich mächtig ins Zeug legen. Wie die obersten Mietrichter am BGH klarstellten, müssen sie beweisen, dass Vermieter gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen haben.
